Videoüberwachung
Im privaten Bereich
Bei der Videoüberwachung im privaten Bereich ist ein entscheidendes Kriterium, dass man nur das eigene Gebäude und das eigenes Grundstück überwachen darf. Eine Überwachungskamera an der Haustür ist somit erlaubt, aber darf nicht auf das Nachbargrundstück oder öffentlichen Grund ausgerichtet sein.
Betriebliche Videoüberwachung
Grundsätzlich gilt es eine öffentliche Videoüberwachung kenntlich zu machen. Dies gilt auch für das Betriebsgelände. Die Kameras müssen sichtbar angebracht sein und es muss deutlich erkennbar sein, in wessen Verantwortung die Überwachung liegt. Die Videoüberwachung ist dabei durchaus rechtens, auch wenn sie nicht im Arbeitsvertrag vermerkt ist.
Allgemeine Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung in Deutschland
Folgende Rechtsgrundlagen sind allgemein beim Thema Videoüberwachung zu beachten:
Sie haben Fragen zur Videoüberwachung, technischer oder rechtlicher Art, wir beraten Sie gern telefonisch oder auch persönlich.