Wirtschaftsdelikte
Der Außendienst eröffnet fleißigen Mitarbeitern manche Freiheiten, aber nicht alle gehen damit auch verantwortungsvoll um.
Wer im Café mit Freunden plaudert, statt Kunden zu besuchen, und die Zeche dann noch als Spesen abrechnet, missbraucht nicht nur das Vertrauen seiner Vorgesetzten. Er schädigt auch das
Unternehmen und damit zugleich alle ehrlichen Mitarbeiter und das oftmals über lange Zeiträume,
denn gefälschte Abrechnungen sind nicht immer einfach zu durchschauen.
Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitgeber sich die dreiste Methode bieten lassen müssen.
Wer einen
konkreten Verdacht gegen betrügerische Mitarbeiter hegt, sollte fachkundige Hilfe durch Detektive der Detektei die.firma in Anspruch nehmen.
Wer ein vertrauliches Gespräch in seinem Büro führt glaubt kaum, dass es noch ungebetene Mithörer geben könnte.
Fast die Hälfte aller deutschen Unternehmen war jedoch schon einmal Ziel eines Spionageangriffs.
Auf knapp zwölf Milliarden Euro summieren sich die Kosten, rechnet eine Studie der deutschen Wirtschaft vor.
Besonders stark betroffen sind die innovationsstarken Unternehmen des Mittelstandes.
Bei einem konkreten Verdacht, dass Ihr Unternehmen einem Spionageangriff ausgesetzt sein könnte, wenden Sie sich an die Detektei die.firma, die mit ihrer kooperierenden Technikfirma und den Spezialisten in diesen Aufgabengebieten, abwehrende Maßnahmen ergreifen kann.
Die Detektive der Detektei die.firma sind Ihre starken Partner bei fallspezifische Problemlösungen.
Eine repräsentative Umfrage zum Thema Diebstahl am Arbeitsplatz hat ergeben, etwa jeder vierte Deutsche bedient sich unrechtmäßig am Firmen- oder Behördeneigentum.
Vor allem im Handel kommt Diebstahl sehr häufig vor. Zu den begehrtesten Gütern zählen Kleidung und Elektronikartikel. Doch auch im Lebensmittelgeschäft kommt es immer wieder zu vermeintlich kleineren Vergehen. Hier werden abgelaufene Lebensmittel oder auch mal Brötchen vom Vortag entwendet.
Die Schäden durch diese "kleinen Delikte" gehen in die Milliarden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat geschätzt, dass allein deutschen Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in den vergangenen zwei Jahren rund sieben Milliarden Euro Schaden durch Diebstahls- und Unterschlagungsdelikte entstanden sind.
Selbst Müll oder bereits abgeschriebene Gegenstände gehören zum Firmeneigentum, das nicht mit nach Hause genommen werden darf. Wer dies dennoch macht, begeht eine Straftat - und die kann der Arbeitgeber grundsätzlich hart ahnden.
Haben Sie den konkreten Verdacht von Firmeneigentum in Ihrem Unternehmen, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Detektei die.firma.
Wir erstellen gemeinsam ein Konzept, um diesen kriminellen Handlungen ein Ende zu setzen. Die Möglichkeiten reichen vom Einsatz technischer Mittel bis zum Einschleusen von Ermittlern der Detektei
die.firma in Ihr Unternehmen.
Ihr Problem ist unser Auftrag.
Beginnt im März die Sommerzeit, ist`s länger hell für Schwarzarbeit
Eine bevölkerungsrepräsentative Umfrage eines Versicherungsvergleichsportals hat ergeben, krankfeiern ist in Deutschland längst ein Volkssport.
Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch das „Krankfeiern“ entsteht, beläuft sich auf stolze 1,4 Milliarden Euro.
Kranke Mitarbeiter sind eine enormer Kostenfaktor für Unternehmen.
Das Bundesarbeitsgerich hat durch ein Urteil klar gestellt, Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern vom ersten Krankheitstag den sogenannten gelben Schein verlangen (Az:5 AZR 886/11).
Haben Sie den konkreten Verdacht, dass ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens
krank feiert, wenden Sie sich an die Detektei die.firma. gemeinsam können
wir ein Konzept erarbeiten, Sie vor diesen Kosten zu schützen
Jede Nebentätigkeit - dazu gehören auch unentgeltliche Tätigkeiten - ist dem Arbeitgeber anzuzeigen, wenn dessen berechtigte
Interessen tangiert werden (Az: BAG, 8 AZR 12/86).
Haben Sie den konkreten Verdacht der Zuwiderhandlung , kontaktieren Sie die
Detektei die.firma.
Wir stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen auf diesem Gebiet zur
Verfügung,
um Sie vor Schaden zu schützen
und Ihnen Beweise zu liefern.
Das vertragliche Wettbewerbsverbot ist recht einfach.
Es untersagt dem Arbeitnehmer, seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Dies gilt aber nur während eines bestehenden Arbeits-verhältnisses.
Ein Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbot kann eine Kündigung rechtfertigen.
Haben Sie Zweifel an der Loyalität eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin
kontaktieren Sie die Detektei die.firma, um Ihnen Gewissheit zu verschaffen
und Sie vor Schaden zu bewahren.
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine schwierige rechtliche Angelegenheit.